ÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSE

Behandlungskosten

Die Praxis ist gemäß 124, Abs. 1 SGB V als podologische Praxis durch alle Krankenkassen zugelassen. Damit können Patienten (Diabetiker), die von ihrem Arzt eine Heilmittel-verordnung zur Podologischen Komplexbehandlung erhalten haben, behandelt werden.

Die Kosten für diese Behandlung werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der von den Krankenkassen festgelegte Eigenanteil ist bei mir in der Praxis zu entrichten. Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, bringen bitte den Nachweis dafür zur ersten Behandlung mit.

Patienten, die private Leistungen in Anspruch nehmen, werden nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker GebüH abgerechnet.

Scroll to Top